LV PE BW
c/o Ursula Zingler, Ginsterweg 7, 74348 Lauffen
gef. Vorstand des BPE e.V.
Wittener Str. 87
44789 Bochum
Baden-Württemberg im Juni 2006
Offener Brief an den geschäftsf. Vorstand des BPE e.V.
Betr.: MV im Oktober 2006/TOP „Vorstandssitzungen - Hinzuziehung weiterer Personen“
Liebe(r) Dagmar, Doris, Elke, Jurand, Martin und Ruth,
am 3.5. hatten wir, der Vorstand des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg, beantragt, auf die Tagungsordnung der diesjährigen Mitgliederversammlung zeitnah nach der Wahl
des Vorstandes folgenden TOP aufzunehmen: „Vorstandssitzungen - Hinzuziehung weiterer Personen“. Wir hatten angekündigt, die Gründe hierzu vor der MV zu erläutern und spätestens während der MV den Antrag zur Beschlussfassung vorzulegen. Hier nun die Erläuterung zum TOP, wobei wir uns hier vorrangig der Hinzuziehung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen widmen. Da es sich um einen Offenen Brief handelt und der Antrag auf der MV zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes zumindest dazu notwendig.
Hintergrund:
Am 8.9.2005 hat der damalige geschäftsführende Vorstand beschlossen, dass er selbst bestimmt, wen er zu seinen Sitzungen einlädt. Dagegen ist in der Regel nichts einzuwenden. Leider seid ihr jedoch der Ansicht, auch Mitarbeiter(innen) des BPE für die gesamte Sitzungsdauer hinzuziehen zu dürfen. Nachdem nun am 9.9.2005 der Gesamtvorstand mehrheitlich diesen Beschluss (= die Widerrufung einer beschlossenen, jahrelang bewährten Regelung) bestätigt hat, rufen wir die Mitgliederversammlung an.
Unser Antrag zur Beschlussfassung wird in Bezug auf die Hinzuziehung von Mitarbeiter(innen) des BPE zu Vorstandssitzungen vermutlich so lauten:
Grundsätzlich darf der Vorstand BPE-Mitarbeiter(innen) nur zu solchen Tagesordnungspunkten seiner Sitzungen einladen, zu denen diese Stellungnahmen abzugeben haben. Die Hinzuziehung zur
gesamten Sitzungsdauer ist
ausgeschlossen. Die Mitarbeiter(innen) haben kein Antrags- und auch kein
Diskussionsrecht.
Begründung:
Lt. Satzung werden namentlich sieben Vorstandsmitglieder in den geschäftsf. Vorstand gewählt und die Bundesländer entsenden je eine Person in den Gesamtvorstand. Vor allem die sieben Mitglieder des geschäftsf. Vorstandes sind berechtigt, Beschlüsse zum Wohle der Mitglieder und des Verbandes zu fassen, diese
umzusetzen und im Rahmen der Satzung die politische Richtung zu bestimmen. Darüber hinaus ist ein Mandat im geschäftsf. Vorstand nach § 12 6. der BPE-Satzung unvereinbar mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb unseres Verbandes auf Bundesebene. Vor allem mit der beschlossenen Hinzuziehung einer solchen Person als ständigen Gast zu den Vorstandssitzungen unterlauft ihr § 12 6. der Satzung.
Vorgeschichte:
An den Sitzungen des BPE-Vorstandes nehmen/nahmen von den Vorstandsmitgliedern des LV PE BW Karl Heinz Eßer, Klaus Laupichler und Uschi Zingler teil – alle über mehrere Jahre. Einhellige Meinung derselben ist, dass Sitzungen, zu denen keine Gäste hinzugezogen wurden, am effektivsten verliefen. Besonders die ständige Anwesenheit des einzigen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiters des BPE bei den Sitzungen des geschäftsf. Vorstandes wird/wurde u.a. von Klaus und Uschi über die Jahre als äußerst störend empfunden. Nicht nur, weil er Anträge zur Tagesordnung stellt, den Sitzungsverlauf mitbestimmt und Einfluss auf die Meinungsbildung nimmt, sondern auch, weil er dies häufig in einer ihm eigenen beleidigenden* Art tut. Bereits während seiner September-Sitzung im Jahre 2000 beschäftigte sich darum der geschäftsf. Vorstand mit dieser Problematik. Eine Abstimmung kam nicht zustande. Im Januar 2001 beschloss dann der Gesamtvorstand, die damaligen Mitarbeiter grundsätzlich nicht mehr zu den Vorstandssitzungen einzuladen, es sei denn, sie hätten Stellungnahmen zu bestimmten Themen abzugeben. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Dem Beschluss wurde bis zur Mitgliederversammlung 2004 gefolgt.
Es änderte sich danach die Zusammensetzung des Vorstandes. Aus dem sporadisch anwesenden sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter des BPE wurde im Jahre 2005 ein ständiger Gast. Auch die Mitarbeiterin, die gegen Entgelt Kassenführung und Mitgliederverwaltung übernommen hatte, wurde mit der Zeit mehr und mehr zur gesamten Sitzungsdauer hinzugezogen. Wieder werden die Sitzungen zu einer emotionalen Belastung für so manches Vorstandsmitglied. Im September 2005 hebt der geschäftsf. Vorstand trotz dieser Sachlage den ehemaligen Beschluss auf. Und der Gesamtvorstand bestätigt dies mehrheitlich nach einer längeren Diskussion. Seine Zustimmung erfolgt, nachdem das vom BPE bezahlte Verbandsmitglied droht, sofort die Kasse niederzulegen, falls es und der sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter in Zukunft von den Sitzungen des geschäftsf. Vorstandes ausgeschlossen würden.
Gerade Letzteres zeigt, wohin es führt, wenn Mitarbeiter des BPE bei Sitzungen ständig anwesend sind. Es zeigt, wie sehr die/der Einzelne den Konflikt sowie mögliche Konsequenzen scheut und gegen besseres Wissen häufig lieber klein beigibt. Wo in aller Welt lädt eine Geschäftsleitung ihre Angestellten zu ihren Sitzungen ein und lässt zu, dass jene den Sitzungs- und Geschäftsablauf in ihrem Sinne durch ständige Wortbeträge beeinflussen?
Mit freundschaftlichen Grüßen
Helene, Karl Heinz, Klaus, Rainer und Uschi
* Damit ist gemeint, dass LV PE BW-Vorstandsmitglieder große Schwierigkeiten mit seinem Kommunikationsstil haben und diesen des Öfteren als beleidigend empfanden (Ergänzung des LV PE BW-Vorstandes vom 17.8.2006).