Antrag an die
Mitgliederversammlung 2008 der
Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP)
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der Vorstand erhält von der
Mitgliedschaft den Auftrag, die Möglichkeit eines Antrags an die Bundesregierung
zur Einrichtung einer neuen Psychiatrieenquete, mit Hilfe einer trialogisch
besetzten Arbeitsgruppe zu erörtern.. Die Arbeitsgruppe soll zum einen
inhaltliche Eckpunkte formulieren, zum anderen Kontakte zu wichtigen
Entscheidungsträgern der Politik knüpfen, um die Realisierungsmöglichkeit dieses
Anliegen zu überprüfen. Dabei wäre es sinnvoll eine möglichst breite Basis von
verschiedenen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften zu bilden.
Begründung:
Im 21. Jahrhundert – 33 Jahre
nach der ersten Psychiatrie-Enquete - lässt sich feststellen: dass es zwar
durchaus bis zu Beginn der neunziger Jahre etliche, teilweise auch
einschneidende Verbesserungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gegeben
hat. Mit der Wende des Jahrhunderts gab es aber ebenso einschneidende
gesellschaftliche Veränderungen sowie die Änderung verschiedener Vorgaben wie
zum Beispiel diverser Gesundheitsstrukturreformen, Wechsel zum ICD 10,
Einführung der Drittmittelforschung in Medizin und Pharmazie, sowie Einführung
des Betreuungsgesetzes. Zeitgleich wurden seelische Erkrankungen zur Ursache
eines Drittels der Arbeitsunfähigkeitstage und die Stigmatisierung, die mit
einer psychiatrischen Diagnose verbunden ist, wurde keinesfalls geringer. Durch
die Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kam zu einem Stillstand
in der nach der ersten Psychiatrie-Enquete zunächst sehr positiven Entwicklung
bei der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, der an einigen
Beispielen deutlich gemacht werden soll.
- Die „Qualität“
psychiatrischen Handels, sei es ambulant oder stationär, sei es pflegerisch,
sozialpädagogisch oder ärztlich, wird primär Zeit- oder Geldeinheiten,
gemessen (Fachleistungsstunden, Nichteinhalten der Psych-PV, Druck mit
Verweildauer bei gleichzeitiger Erhöhung der Durchschnittsbelegung, sowie
anderer „Leistungsbemessungsauflagen“). Die Auswirkungen der so gearteten
„Milieuverschiebungen“ auf die von Krankheit betroffenen Menschen wird
wissenschaftlich vonseiten der Leistungsbringer und Kostenträger nicht
hinterfragt. Die Krankheitsbetroffene oft so notwendige menschliche
Zuwendung wird im Beruflichen - nicht zuletzt wegen überbordender
Dokumentationpflichten – immer schwieriger.
- Mit dem Betreuungsrecht
entstand ein neuer Berufsstand (freiberuflich tätige Berufsbetreuer) deren
Fachverbände zum Teil sechs Millionen in Deutschland lebende Menschen
„betreuerbedürftig“ halten. Gleichzeitig wurden soziale, also
gesamtgesellschaftliche Kosten in die Justizkasse verschoben, denn diese
zahlt die Kosten des neuen „Berufsstandes“ zusätzlich sank die Schwelle für
eine Krankenhauseinweisung auch ohne Zustimmung des Betreuten. Bei Vorliegen
einer Betreuung für Gesundheitsangelegenheiten reicht die einfache
Bescheinigung eines Arztes über die „Behandlungsnotwendigkeit“ aus, um eine
Aufnahme in ein Krankenhaus zu erzwingen.
- Die Aufspaltung der
„freiheitsentziehenden Maßnahmen“ in Verfahren nach Bundes- (Btrg) und
Landesrecht (PsychKG, UBG) mit unterschiedlichen Kontroll- und
Widerspruchsverfahren macht die Situation für die vom Freiheitsentzug
betroffenen Personen noch unüberschaubarer, ein System mit unabhängigen
Beschwerdestellen und „Ombudsleute“ unter vorrangiger Beteiligung von
Psychiatrieerfahrenen – in anderen Ländern der EU längst selbstverständlich
– ist in Deutschland allenfalls in Ansätzen vorhanden.
- Statt der früher üblichen
„Langzeitunterbringung“ chronisch psychisch erkrankter Menschen in
Krankenhäuser erfolgt jetzt die gleiche Maßnahme in Heimen oder im besten
Fall in ambulanter Versorgung und ausgliedernde Arbeitsangebote wie WfbM.
Allerdings wird gerade, wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde,
die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben oft durch die „verantwortlichen
Strukturen“ erschwert. Nicht verschwiegen werden soll hier, dass etliche
Heimträger vor Aufnahme eines Bewohners auf der Einrichtung einer
gesetzlichen Betreuung bestehen. Dies vereinfacht für ein Heim den
Verwaltungsaufwand, doch das so statt Integration in die Gesellschaft neue
Subkulturen und Parallelgesellschaft entstehen, verwundert nicht.
- Unter Zeit- und
Kostendruck und nicht zuletzt durch zahllose wissenschaftlich wenig
fundierte Marketingmaßnahmen der Pharmaindustrie, nahm die Rolle der
psychiatrischen Medikamentation erheblich zu, wobei die verordneten Ärzte
häufig weder Patientenrechte (fehlende Aufklärung über Risiken und
Nebenwirkungen, fehlende wohlinformierte Zustimmung der Patienten) noch
Leitlinien beachtet werden können. Gerade Letzteres führt, nicht selten
gesundheitsgefährdeten Nebenwirkungen oder Arzneimittelinteraktion.
- Vor dem Hintergrund dieser
gesellschaftlichen Veränderungen und die Folge des Jahrzehntes des Gehirns (decade
of the brain, Neunziger Jahre) mit der Entschlüsselung des menschlichen
Genoms (human gene race) ist in der medizinischen Forschung die Frage der
Heilbarkeit seelischer Erkrankungen immer mehr in den Hintergrund getreten.
In vielen ärztlichen und sozialpädagogischen Behandlungen wird von Beginn
der Erkrankung, an die Unheilbarkeit postuliert und die Notwendigkeit
lebenslanger Medikamentation betont. Soziale Genese einer seelischen
Erkrankung spielt im Berufsalltag der meisten psychiatrisch Tätigen kaum
noch eine Rolle. Die viel versprechende Ansätze der „Bedarfsorientierten
Behandlung“; „des Soteria –Konzeptes“, aber auch des ambulanten Managements
seelischer Krisen konnten trotz so vielerlei positiver Forschungsansätzen,
keinen Eingang in die Regelbehandlung psychisch erkrankter Menschen finden.
Altes bestehendes Wissen der Naturheil- und Pflanzenheilkunde, der
Seelsorge und der Homoöpathie wurden aus der Psychiatrie verdrängt. Daraus
ergibt sich, dass es in den nächsten Jahren dringend notwendig ist,
öffentliche Forschungsmittel in die Evaluation von Erfahrungswissen der
Betroffenen, Selbsthilfekonzept, sowie Salutogenese zu lenken. Nur so lässt
sich das Jahrzehnte alte Prinzip der Beheimatung von Menschen mit chronisch
seelischen Erkrankungen gegen den Trend von gesellschaftlich zu teueren und
mit hohem persönlichen Leid verbunden Parallelgesellschaften und Subkulturen
angehen. Dass eine solche Forschung unabhängig von der Pharmaindustrie
erfolgen muß, versteht sich.
Margret Osterfeld und Klaus
Laupichler
Dortmund und Herbrechtingen,
den 13.09.08