Antrag an die Mitgliederversammlung 2008 der

Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP)

 

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

 

Der  Vorstand erhält von der Mitgliedschaft den Auftrag, die Möglichkeit eines Antrags an die Bundesregierung zur Einrichtung einer neuen Psychiatrieenquete, mit Hilfe einer trialogisch besetzten Arbeitsgruppe zu erörtern.. Die Arbeitsgruppe soll zum einen inhaltliche Eckpunkte formulieren, zum anderen Kontakte zu wichtigen Entscheidungsträgern der Politik knüpfen, um die Realisierungsmöglichkeit dieses Anliegen zu überprüfen. Dabei wäre es sinnvoll eine möglichst breite  Basis von verschiedenen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften zu bilden.

 

Begründung:

Im 21. Jahrhundert – 33 Jahre nach der ersten Psychiatrie-Enquete -  lässt sich feststellen: dass es zwar durchaus bis zu Beginn der neunziger Jahre etliche, teilweise auch einschneidende Verbesserungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gegeben hat. Mit der Wende des Jahrhunderts gab es aber ebenso einschneidende gesellschaftliche Veränderungen sowie die Änderung verschiedener Vorgaben wie zum Beispiel diverser Gesundheitsstrukturreformen, Wechsel zum ICD 10, Einführung der Drittmittelforschung in Medizin und Pharmazie, sowie Einführung des Betreuungsgesetzes.  Zeitgleich wurden seelische Erkrankungen zur Ursache eines Drittels der Arbeitsunfähigkeitstage und die Stigmatisierung, die mit einer psychiatrischen Diagnose verbunden ist, wurde keinesfalls geringer. Durch die Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kam zu einem Stillstand in der nach der ersten Psychiatrie-Enquete zunächst sehr positiven Entwicklung bei der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, der an einigen Beispielen deutlich gemacht werden soll.

 

  1. Die „Qualität“ psychiatrischen Handels, sei es ambulant oder stationär, sei es pflegerisch, sozialpädagogisch oder ärztlich, wird primär Zeit- oder Geldeinheiten, gemessen (Fachleistungsstunden, Nichteinhalten der Psych-PV, Druck mit Verweildauer bei gleichzeitiger Erhöhung der Durchschnittsbelegung, sowie anderer „Leistungsbemessungsauflagen“). Die Auswirkungen der so gearteten „Milieuverschiebungen“ auf die von Krankheit betroffenen Menschen wird wissenschaftlich vonseiten der Leistungsbringer und Kostenträger nicht hinterfragt. Die Krankheitsbetroffene oft so notwendige menschliche Zuwendung wird im Beruflichen - nicht zuletzt wegen überbordender Dokumentationpflichten – immer schwieriger.

 

  1. Mit dem Betreuungsrecht entstand ein neuer Berufsstand (freiberuflich tätige Berufsbetreuer) deren Fachverbände zum Teil sechs Millionen in Deutschland lebende Menschen „betreuerbedürftig“ halten. Gleichzeitig wurden soziale, also gesamtgesellschaftliche Kosten in die Justizkasse verschoben, denn diese zahlt die Kosten des neuen „Berufsstandes“ zusätzlich sank die Schwelle für eine Krankenhauseinweisung auch ohne Zustimmung des Betreuten. Bei Vorliegen einer Betreuung für Gesundheitsangelegenheiten reicht die einfache Bescheinigung eines Arztes über die „Behandlungsnotwendigkeit“ aus, um eine Aufnahme in ein Krankenhaus zu erzwingen.

 

  1. Die Aufspaltung der „freiheitsentziehenden Maßnahmen“ in Verfahren nach Bundes- (Btrg) und Landesrecht (PsychKG, UBG) mit unterschiedlichen Kontroll- und Widerspruchsverfahren macht die Situation für die vom Freiheitsentzug betroffenen Personen noch unüberschaubarer, ein System mit unabhängigen Beschwerdestellen und „Ombudsleute“ unter vorrangiger Beteiligung von Psychiatrieerfahrenen – in anderen Ländern der EU längst selbstverständlich – ist in Deutschland allenfalls in Ansätzen vorhanden.

 

  1. Statt der früher üblichen „Langzeitunterbringung“ chronisch psychisch erkrankter Menschen in Krankenhäuser erfolgt jetzt die gleiche Maßnahme in Heimen oder im besten Fall in ambulanter Versorgung und ausgliedernde Arbeitsangebote wie WfbM. Allerdings wird gerade, wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde, die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben oft durch die „verantwortlichen Strukturen“ erschwert. Nicht verschwiegen werden soll hier, dass etliche Heimträger vor Aufnahme eines Bewohners auf der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung bestehen. Dies vereinfacht für ein Heim den Verwaltungsaufwand, doch das so statt Integration in die Gesellschaft neue Subkulturen und Parallelgesellschaft entstehen, verwundert nicht.

 

  1. Unter Zeit- und Kostendruck und nicht zuletzt durch zahllose wissenschaftlich wenig fundierte Marketingmaßnahmen der Pharmaindustrie, nahm die Rolle der psychiatrischen Medikamentation erheblich zu, wobei die verordneten Ärzte häufig weder Patientenrechte (fehlende Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen, fehlende wohlinformierte Zustimmung der Patienten) noch Leitlinien beachtet werden können. Gerade Letzteres führt, nicht selten gesundheitsgefährdeten Nebenwirkungen oder Arzneimittelinteraktion.

 

  1. Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Veränderungen und die Folge des Jahrzehntes des Gehirns (decade of the brain, Neunziger Jahre) mit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms (human gene race) ist in der medizinischen Forschung die Frage der Heilbarkeit seelischer Erkrankungen immer mehr in den Hintergrund getreten. In vielen ärztlichen und sozialpädagogischen Behandlungen wird von Beginn der Erkrankung, an die Unheilbarkeit postuliert und die Notwendigkeit lebenslanger Medikamentation betont. Soziale Genese einer seelischen Erkrankung spielt im Berufsalltag der meisten psychiatrisch Tätigen kaum noch eine Rolle. Die viel versprechende Ansätze der „Bedarfsorientierten Behandlung“; „des Soteria –Konzeptes“, aber auch des ambulanten Managements seelischer Krisen konnten trotz so vielerlei positiver Forschungsansätzen,  keinen Eingang in die Regelbehandlung psychisch erkrankter Menschen finden. Altes bestehendes Wissen der Naturheil- und Pflanzenheilkunde, der Seelsorge  und der Homoöpathie wurden aus der Psychiatrie verdrängt. Daraus ergibt sich, dass es in den nächsten Jahren dringend notwendig ist, öffentliche Forschungsmittel in die Evaluation von Erfahrungswissen der Betroffenen, Selbsthilfekonzept, sowie Salutogenese zu lenken.  Nur so lässt sich das Jahrzehnte alte Prinzip der Beheimatung von Menschen mit chronisch seelischen Erkrankungen gegen den Trend von gesellschaftlich zu teueren und mit hohem persönlichen Leid verbunden Parallelgesellschaften und Subkulturen angehen. Dass eine solche Forschung unabhängig von der Pharmaindustrie erfolgen muß, versteht sich.

 

 

Margret Osterfeld und Klaus Laupichler

Dortmund und Herbrechtingen, den 13.09.08