Stuttgart, den 21.01.2004

 

Presseerklärung der

Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
Baden-Württemberg (LAG PE  BW)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die LAG PE BW ist die Selbsthilfeorganisation der ehemaligen und derzeitigen Psychiatrie-PatientInnen in Baden-Württemberg. Als von psychiatrischen Maßnahmen Betroffene in Baden-Württemberg bitten wir Sie freundlich und dringend, darüber zu berichten, dass der Gesetzgeber plant, einen neuen § 1906a im BGB zu schaffen und die § 1358 und §1618 zu ergänzen.

 

Die Lage vieler Psychiatrie-Erfahrenen wird sich dadurch dramatisch verschlechtern, ihr Selbstbestimmungsrecht beschnitten werden. Der vom Bundesrat am 19.12.2003 beschlossene Gesetzesentwurf zur Änderung des Betreuungsrechtes wurde zwischenzeitlich an die Bundesregierung weitergeleitet. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet:

 

·         die geplante Generalbevollmächtigung für Angehörige in Vermögens- und Behandlungsangelegenheiten (weitreichende Entscheidungen wie die Einrichtung einer Betreuung könnten danach statt von Richter/inne/n von Rechtspfleger/inne/n getroffen werden)

·         die geplante Ermöglichung ambulanter Zwangsbehandlung

 

Die Bundesregierung hat nun die Chance und die Verpflichtung, das Gesetzesvorhaben zu prüfen und den Angriff auf die Menschenrechte, die dieser Gesetzesentwurf beinhaltet, zurückzuweisen.

Auch die generelle Bevollmächtigung der Angehörigen wird von uns Betroffenen nicht mitgetragen. Wer den Angehörigen eine diese zusprechen will, muss wissen, dass das Verhalten der Angehörigen oft daran beteiligt ist, dass sich bei dem/der Betroffenen eine psychische Störung als "psychische Krankheit" manifestiert.

 

Den Angehörigen generell die gesetzliche Betreuung  zu übertragen und damit die Beantragung psychiatrischer Maßnahmen für ihre „psychisch kranken" Familienmitglieder nach Betreuungsrecht zu ermöglichen, liegt aus nachvollziehbaren Gründen nicht in unserem Interesse. Auch der Vorwand der Kostenersparnis rechtfertigt in keiner Weise das Vorgehen. Von daher fordern wir die Bundesregierung auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf in keinem Falle zuzustimmen.

 

 

Wir bitten Sie, ausführlich in Ihrer  Zeitung über die geplanten Änderungen zu berichten.

 

Des weiteren unterstützt die LAG PE BW die bereits vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE e.V.) herausgegebenen Presseerklärungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ingrid Peters

Ursula Zingler

Silcherstr. 49, 71332 Waiblingen

Ginsterweg 7, 74348 Lauffen

Tel. 07151-51258 / Fax 07151-982456

Tel. /Fax 07133-39762 (bzw. ...3)

peters.ingrid@t-online.de

ursula.zingler@arcor.de

stellv. Vorsitzende der LAG PE BW

Vorsitzende der LAG PE BW

 

 

 

Anlagen: Presseerklärung des BPE e.V. und Beschluss Bundesrates vom 19.12.2003